Geerbtes Haus. 3 Meinungen.Keiner kennt den Wert.
- Neutrale Wertbasis für alle
- 100% kostenlos & unverbindlich
- Ergebnis in 2 Minuten

So funktioniert's
In drei einfachen Schritten zur gemeinsamen Entscheidungsgrundlage.
- 1
Eckdaten der Immobilie eingeben
Beantworte ein paar kurze Fragen zu Lage, Größe und Zustand des geerbten Hauses. Dauert nicht länger als 2 Minuten – auch ohne Expertenwissen.
- 2
Marktwert sofort erhalten
Du bekommst eine aktuelle Einschätzung auf Basis realer Vergleichsdaten. Das Ergebnis kannst du direkt mit der Erbengemeinschaft teilen.
- 3
Gemeinsam entscheiden
Ob verkaufen, vermieten oder auszahlen – mit einem klaren Marktwert habt ihr eine neutrale Grundlage, auf die sich alle beziehen können.
Häufige Fragen zur geerbten Immobilie
Ja, die Immobilienbewertung bei PropertyPilot ist zu 100% kostenlos und unverbindlich. Du gehst keinerlei Verpflichtung ein. Wir möchten dir eine verlässliche Grundlage für deine Entscheidung bieten – ganz ohne versteckte Kosten.
Die Bewertung basiert auf aktuellen Vergleichspreisen, Lage- und Objektdaten. Sie liefert eine marktnahe Einschätzung, die als solide Orientierung für Erbengemeinschaften dient. Für einen verbindlichen Verkehrswert empfehlen wir zusätzlich einen zertifizierten Gutachter.
Deine Daten werden ausschließlich für die Immobilienbewertung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. PropertyPilot arbeitet DSGVO-konform und behandelt deine Angaben streng vertraulich. Du kannst jederzeit die Löschung deiner Daten anfordern.
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben einem Verkauf zustimmen. Lehnt jemand ab, kommen Optionen wie die Auszahlung des Anteils oder eine Teilungsversteigerung in Frage. Ein unabhängiger Marktwert hilft, die Gespräche sachlich zu führen. PropertyPilot liefert dir diese neutrale Grundlage in wenigen Minuten.
Die Erbschaftssteuer fällt auf den Wert des Erbes an – unabhängig davon, ob du verkaufst oder nicht. Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab (z. B. 400.000 EUR für Kinder). Beim Verkauf kann zusätzlich Spekulationssteuer anfallen, wenn die 10-Jahres-Frist noch läuft. Für steuerliche Details empfehlen wir eine Beratung beim Steuerberater.
Grundsätzlich ja, sobald der Erbschein vorliegt und du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen. Der erste Schritt ist immer, den aktuellen Marktwert zu kennen – den bekommst du bei PropertyPilot kostenlos.
Du brauchst in der Regel den Erbschein, einen aktuellen Grundbuchauszug, den Energieausweis und die Flurkarte. Je nach Objekt kommen Baupläne oder Teilungserklärungen dazu. Mit einer kostenlosen Bewertung bei PropertyPilot kannst du schon starten, bevor alle Unterlagen komplett sind.
