Gemeinsames Haus. Getrennte Wege.Eine faire Bewertung für beide Seiten.
Was passiert mit dem Haus? Die drei größten Risiken bei Trennung.
Der Kredit läuft weiter
Auch wenn einer auszieht, haften oft beide weiter für die Baufinanzierung. Je länger die Unsicherheit dauert, desto länger die doppelte Belastung: Rate plus neue Miete.
Ohne Wert kein fairer Ausgleich
Wir verstehen eure Situation.
Bei einer Trennung braucht ihr keinen Makler, der verkaufen will. Ihr braucht eine neutrale Grundlage, auf der ihr gemeinsam entscheiden könnt.
- Neutrale Bewertung ohne Verkaufsinteresse
- Belastbare Basis für Notar und Anwalt
- Für beide Seiten verwendbar

Was PropertyPilot in eurer Situation anders macht.

Neutral für beide Seiten
Die Bewertung ist unabhängig. Kein Makler, keine Provision, kein Interessenkonflikt. Beide Partner können das Ergebnis für den Notar oder den Anwalt verwenden.

Finanzierung im Blick
Im Eigentümer-Cockpit seht ihr nicht nur den Wert, sondern auch aktuelle Baufinanzierungszinsen. Das hilft bei der Frage: Umfinanzieren oder verkaufen?

Wenn verkauft wird: Makler ohne Stress
Wenn ihr euch für den Verkauf entscheidet, vermitteln wir einen geprüften Makler. Aber erst, wenn ihr bereit seid. Nicht vorher.
In drei Schritten zur gemeinsamen Klarheit.
So einfach funktioniert PropertyPilot – für euch beide.
Immobilie gemeinsam bewerten
Gebt die Adresse eurer Immobilie ein und beantwortet wenige Fragen zu Größe, Zustand und Ausstattung. In 2 Minuten erhaltet ihr eine erste Marktwerteinschätzung – kostenlos und ohne Maklerkontakt.
Eigentümer-Cockpit nutzen – gemeinsam
Im Cockpit seht ihr den aktuellen Marktwert, die Preisentwicklung und aktuelle Baufinanzierungszinsen. Teilt den Zugang, damit beide Partner dieselben Daten sehen. Eine gemeinsame Basis für jede Verhandlung.
Häufige Fragen bei Trennung und Immobilie.
Bei einer Scheidung gibt es mehrere Optionen: Einer übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, ihr verkauft gemeinsam, oder das Haus wird vermietet. Welche Lösung passt, hängt vom Marktwert, der Restschuld und eurer persönlichen Situation ab. Der erste Schritt ist immer eine neutrale Wertermittlung.
Nein, ein Verkauf ist keine Pflicht. Einer von euch kann das Haus übernehmen und den anderen auszahlen. Voraussetzung: Die Finanzierung muss alleine tragbar sein. Erst wenn sich beide nicht einigen können, kann eine Teilungsversteigerung drohen – die aber für beide Seiten deutlich ungünstiger ist.
Für den Zugewinnausgleich zählt der aktuelle Verkehrswert der Immobilie. Davon werden bestehende Belastungen wie die Restschuld der Baufinanzierung abgezogen. Das ergibt den Netto-Immobilienwert, der in die Berechnung des Zugewinns einfließt. Eine neutrale Bewertung ist die Basis für eine faire Aufteilung.
Ja, das ist eine der häufigsten Lösungen. Dafür musst du den Miteigentumsanteil deines Partners zum aktuellen Marktwert abzüglich Restschuld auszahlen. Außerdem muss die Bank der Entlassung deines Partners aus dem Kreditvertrag zustimmen. Prüfe vorher, ob du die Rate alleine tragen kannst.
Der Kreditvertrag bleibt bestehen – unabhängig von der Trennung. Beide Partner haften weiter gesamtschuldnerisch. Die Bank wird nicht automatisch informiert. Klärt den Hauswert frühzeitig, damit ihr entscheiden könnt: Umfinanzieren auf eine Person oder verkaufen und den Kredit ablösen.
Für eine erste Orientierung und als Verhandlungsbasis reicht eine fundierte Online-Bewertung wie von PropertyPilot völlig aus. Ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten (1.500–3.000 EUR) ist erst nötig, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt oder der Notar es ausdrücklich verlangt.
Ein Hausverkauf dauert im Schnitt 3–6 Monate. Bei Scheidungen kann es länger dauern, wenn sich beide Seiten nicht einig sind. Je früher ihr den Marktwert kennt und eine gemeinsame Basis habt, desto schneller läuft der Prozess. Verzögerungen kosten oft bares Geld durch doppelte Belastung.
Warum Abwarten euch beide Geld kostet.
Doppelbelastung jeden Monat
Solange das Haus ungeklärt ist, zahlt ihr Rate und Miete parallel. Das sind schnell 1.000–2.000 EUR pro Monat – Geld, das ihr beide braucht.
Zugewinnausgleich hat eine Frist
Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise Ansprüche. Früh bewerten sichert eure Position.


